Kategorie: Aktuell

Rastatt und IKEA scheitern mit ihren Anträgen auf Zulassung einer Abweichung von den Zielen der Raumordnung

Datum: 04.07.2012 Die Stadt Rastatt und das Unternehmen IKEA haben für den Bau eines IKEA-Einrichtungshauses, eines Bau- und Gartenmarktes sowie eines Küchenfach-marktes keinen Anspruch auf Zulassung einer Abweichung von Zielen des Landesentwicklungsplans Baden-Württemberg 2002 (LEP 2002). Das hat der 3. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit heute verkündetem Urteil vom 26. Juni 2012 entschieden. Er […]