Keine zeitlich unbegrenzte Erhebung von Sanierungsausgleichsbeträgen
20.03.2014 Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass hinsichtlich des Beginns der vierjährigen Festsetzungsfrist für sanierungsrechtliche Ausgleichszahlungen auch dann nicht auf den tatsächlichen Abschluss der Sanierung abzustellen ist, wenn die Gemeinde die förmliche Aufhebung der Sanierungssatzung pflichtwidrig unterlässt. Die 18 Parallelverfahren betreffen Ausgleichsbeträge für sanierungsbedingte Bodenwerterhöhungen (§ 154 BauGB). Die Frist für die Festsetzung […]