Kein lesender Zugriff des Personalrats auf Daten der elektronischen Arbeitszeiterfassung
19.03.2014 Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass der Personalrat nicht verlangen kann, von der Dienststelle den Zugriff auf die in der elektronischen Arbeitszeiterfassung gespeicherten Daten der namentlich bezeichneten Beschäftigten zu erhalten. In der Agentur für Arbeit Duisburg wird die Arbeitszeit der Beschäftigten mit Hilfe von Zeiterfassungsgeräten elektronisch erfasst. Der Personalrat begehrt eine eigene […]