Kampfhundesteuer zu hoch
25.02.2014 Die Erhebung einer Hundesteuer für gefährliche Hunde in Höhe von 1500 € jährlich ist nicht zulässig. Dies hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier mit Urteil vom 13. Februar 2014 entschieden. Der Entscheidung lag die Klage eines Hundehalters zugrunde, der einen Hund der Rasse „Staffordshire-Bullterrier“ im Gemeindegebiet der beklagten Ortsgemeinde hält. Diese erhebt entsprechend […]