Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) gewährt vorläufigen Rechtsschutz gegen die Änderungsgenehmigung für Hubschrauberlandeplatz in Bad Saarow
10.01.2014 Die 2. Kammer des Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat in einem Eilverfahren durch Beschluss vom 8. Januar 2014 die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs von Anwohnern gegen die Änderungsgenehmigung für den Betrieb des Hubschraubersonderlandeplatzes auf dem Gelände des Helios-Klinikums Bad Saarow wiederhergestellt und dem Antrag der Anwohner stattgegeben. Hintergrund war die Anpassung an die strengeren Sicherheitsanforderungen […]