Karlsruhe: Versammlungsverbot bei Castortransport im Februar 2011 war rechtswidrig
19.11.2013 Das im Februar 2011 von der Stadt Karlsruhe (Beklagte) verfügte allgemeine Verbot von Versammlungen entlang der Strecke für einen Castortransport war rechtswidrig. Da das Verbot auch für friedliche Versammlungen galt, hätte es nur bei einem polizeilichen Notstand erlassen werden dürfen. Ein solcher Notstand ist jedoch – auch im Nachhinein – nicht feststellbar, weil die […]