Verwendungsverbot für Grabmale aus ausbeuterischer Kinderarbeit in städtischer Friedhofssatzung nur aufgrund gesetzlicher Regelung
16.10.2013 Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass die Bestimmung in der Friedhofssatzung der Stadt Nürnberg, derzufolge Grabmale „nachweislich in der gesamten Wertschöpfungskette ohne ausbeuterische Kinderarbeit“ hergestellt worden sein müssen, gegen höherrangiges Recht verstößt. Die Antragstellerin – ein örtlicher Steinmetzbetrieb – begehrt mit ihrem Normenkontrollantrag, diese Satzungsbestimmung für unwirksam zu erklären. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof […]