Aufwendungsersatz für selbstbeschafften Krippenplatz
12.09.2013 Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass ein Kind, dessen Rechtsanspruch auf Verschaffung eines Kindergartenplatzes nicht erfüllt wird, unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch darauf hat, dass die Aufwendungen der Eltern für seine Unterbringung in einer privaten Kindertagesstätte ersetzt werden. Im Streitfall ging es um den Ersatz der Aufwendungen, die durch die Unterbringung der […]