Kein Verkauf von Magnetschmuck in der Apotheke
19.09.2013 Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass Magnetschmuck, also mit Magneten versehene Schmuckstücke, nicht zu den apothekenüblichen Waren gehört und deshalb in Apotheken nicht angeboten und verkauft werden darf. Der Kläger ist selbstständiger Apotheker. Er wandte sich gegen eine Ordnungsverfügung, mit der ihm die beklagte Stadt den weiteren Verkauf von Magnetschmuck aus seiner […]