Grundgesetz erlaubt monoedukative Privatschulen
30.01.2013 Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass die Privatschulfreiheit des Grundgesetzes das Recht einschließt, Ersatzschulen zu errichten, die monoedukativen, d.h. nach Geschlechtern getrennten Unterricht anbieten. Durch den Besuch einer Ersatzschule wird die Schulpflicht erfüllt. Das beklagte Bildungsministerium des Landes Brandenburg versagte dem Kläger, einem privaten Schulträger, die Genehmigung, in Potsdam ein privates Jungengymnasium […]