Kategorie: Aktuell

Bei Druckerpatronen muss nicht die Menge der darin enthaltenen Tinte angegeben werden.

04.02.2013 Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart mit nun bekannt gegebenen Urteil vom 16.01.2013 entschieden und der Klage einer Druckerpatronenherstellerin (Klägerin) gegen das Land Baden-Württemberg stattgegeben, mit welcher sich die Herstellerin gegen die Auflage wehrte, die Druckerpatronenverpackungen müssten gemäß den Vorgaben der Fertigpackungsverordnung mit der Angabe der Füllmenge der Tinte nach Volumen in ml gekennzeichnet sein […]