Keine Bindung der Verwaltung an bloße Gesetzentwürfe
20.06.2013 Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute in drei Revisionsverfahren aus Rheinland-Pfalz entschieden, dass die Behörden im Frühjahr 2012 bei der Entscheidung, die unerlaubte Vermittlung von Sportwetten weiterhin zu verbieten, nicht den Gesetzentwurf zur Umsetzung des damals noch nicht in Kraft getretenen neuen Glücksspielstaatsvertrags berücksichtigen mussten. Die Kläger vermittelten in Worms und in Mainz Sportwetten […]