Kategorie: Aktuell

Landesbeamte dürfen Ruhestand bis zum 68. Lebensjahr hinausschieben, soweit dienstliche Interessen nicht entgegenstehen

30.01.2013 Das Landesbeamtengesetz gibt Beamten einen Rechtsanspruch auf Hinausschiebung ihres Eintritts in den Ruhestand bis zur Vollendung des 68. Lebensjahres, soweit dienstliche Interessen nicht entgegenstehen. Bei der Beurteilung, ob dienstliche Interessen entgegenstehen, hat der Dienstherr keinen Spielraum. Seine Entscheidung unterliegt in einem Rechtsstreit daher grundsätzlich voller gerichtlicher Kontrolle. Das hat der 4. Senat des Verwaltungsgerichtshofs […]