Kategorie: Aktuell

Feuerwehrbeamte in Berlin und Hamburg bekommen eine Geldentschädigung für rechtswidrig abverlangten Bereitschaftsdienst

26.07.2012 Feuerwehrbeamte, die über die unionsrechtlich zulässige Höchstarbeitszeit von 48 Stunden in der Woche hinaus Dienst leisten mussten, können hierfür von ihrem Dienstherrn Freizeitausgleich verlangen. Kann der Dienstherr die Ausgleichsansprüche seiner Feuerwehrbeamten nicht binnen eines Jahres ohne Gefährdung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehr erfüllen, so besteht ein Anspruch auf angemessene Entschädigung in Geld, dessen Höhe sich […]