Bürgermeister muss Vergütungen für seine Mitgliedschaft im Beirat eines privaten Unternehmens abliefern
Fachgebiet Verwaltungsrecht | Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts Ein Bürgermeister, der im Regionalbeirat einer Aktiengesellschaft die Gemeinde als Aktionärin vertritt, erfüllt damit eine dienstliche Aufgabe seines Hauptamtes und muss eine gesonderte Vergütung für die Beiratstätigkeit abführen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Der Kläger ist hauptamtlicher Bürgermeister einer nordrhein-westfälischen Stadt, die an der RWE AG […]