Keine Selbstbedienung für apothekenpflichtige Arzneimittel
18.10.2012 Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass das Verbot, apothekenpflichtige Arzneimittel im Wege der Selbstbedienung in den Verkehr zu bringen (§ 17 Abs. 3 der Apothekenbetriebsordnung – ApBetrO), verfassungsgemäß ist. Der Kläger ist selbstständiger Apotheker. Er wandte sich gegen eine Ordnungsverfügung, mit der ihm der beklagte Landkreis untersagt hatte, als apothekenpflichtig gekennzeichnete Arzneimittel […]