Anteilige Kostentragung des Bundes für Sanierung im Bereich Wikingeck und Schlei bestätigt
Die 6. Kammer hat mit Beschluss vom 15. Februar 2024 (6 B 20/23) einen Bescheid des Kreises Schleswig-Flensburg (Antragsgegner), mit dem die Bundesrepublik (Antragstellerin) zur sofort vollziehbaren Zahlung eines (weiteren) vorläufigen Kostenanteils der Sanierung im Bereich Callisenstraße/Wikingeck in Höhe von 8.879.445,58 € verpflichtet wurde, bestätigt. Der Kreis begründete seinen Bescheid im Wesentlichen mit der Eigentümerstellung […]