Gemeinschaftsunterkunft Upahl – Klage der Gemeinde gegen Innenministerium als unzulässig abgewiesen
Das Verwaltungsgericht Schwerin hat heute die Klage der Gemeinde Upahl gegen eine Entscheidung des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V abgewiesen (Az.: 2 A 1669/23 SN). Das Ministerium hatte auf Antrag der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg (NWM) eine Sondervorschrift im Baugesetzbuch (§ 246 Abs. 14 BauGB) genutzt. Unter Bezug auf diese Vorschrift hatte […]