Verwaltungsgericht München: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen darf der Gemeinde Greiling vorläufig keine Asylbewerberleistungsberechtigten zur Aufnahme und Unterbringung in eigener Zuständigkeit zuweisen
Das Verwaltungsgericht München hat mit heute bekanntgegebenen Eilbeschluss vom 18. Januar 2024 dem Freistaat Bayern vorläufig bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache untersagt, der Gemeinde Greiling (Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen) Asylbewerberleistungsberechtigte zur Aufnahme und Unterbringung in eigener Zuständigkeit zuzuweisen und die Gemeinde zur Bereitstellung entsprechender Unterkünfte zu verpflichten. Ein entsprechender Unterlassungsantrag der Verwaltungsgemeinschaft Reichersbeuern wurde […]