Beschwerde ohne Erfolg – kein Hinausschieben des Ruhestandes eines Schwerbehindertenvertreters
Ein Interessenvertreter schwerbehinderter Menschen der Freien und Hansestadt Hamburg hat zur Weiterführung dieses Amtes keinen Anspruch auf Hinausschieben seines Ruhestandes. Dies hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht in einem Beschwerdeverfahren heute entschieden (5 Bs 145/23). Es hat damit eine vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestätigt (Beschl. v. 23.11.2023, Az. 20 E 4656/23). Seine Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht im […]