Kein Anspruch der AfD-Bürgerschaftsfraktion auf Wahl ihrer Mitglieder in die Härtefallkommission
Die Nichtwahl ihrer Mitglieder in die Härtefallkommission verletzt keine Rechte der AfD-Bürgerschaftsfraktion. Das hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht in einem heute veröffentlichten Beschluss entschieden, mit dem es einen Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt hat (3 Bf 250/21.Z). Damit hat das Oberverwaltungsgericht das vorausgegangene Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg bestätigt, das eine auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der […]