Bebauungsplanänderung der Stadt Montabaur unwirksam
Die Änderung des Bebauungsplans „Allmannshausen“, mit der die Stadt Montabaur unter anderem die Errichtung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben ermöglicht hat, ist unwirksam. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Die im Jahr 2021 vom Stadtrat von Montabaur beschlossene und bekanntgemachte Änderung des Bebauungsplans „Allmannshausen“ gestattete die Errichtung von zwei großflächigen Einzelhandelsbetrieben (Lebensmittelmärkten), die zwischenzeitlich – nach […]