Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen: Keine Erlaubnis zur Einfuhr und Abgabe eines Betäubungsmittels zur Selbsttötung
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist nicht verpflichtet, einem Arzt vorläufig eine Erlaubnis unter anderem für die Einfuhr von Natrium-Pentobarbital aus der Schweiz nach Deutschland und die Abgabe dieses Betäubungsmittels an seine Patienten zum Zweck der Selbsttötung zu erteilen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht mit heute bekannt gegebenem Eilbeschluss vom 08.08.2023 entschieden und damit […]