Quelle: Justiz NRW Oberverwaltungsgericht Münster: Vorerst weiter Tempo 30 auf dem Winklerweg und auf der Gonellastraße in Meerbusch
Die Stadt Meerbusch hatte mit ihren Beschwerden gegen zwei Eilbeschlüsse des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 21.06.2023 Erfolg. Nach zwei heute bekannt gegebenen Beschlüssen des Oberverwaltungsgerichts vom 02.08.2023 gilt auf dem Winklerweg und der Gonellastraße in Meerbusch vorerst weiter Tempo 30 und die STOP-Schilder an der Kreuzung Gonellastraße/Hauptstraße (Fußgängerzone) dürfen stehen bleiben. Ein mit Erstwohnsitz in Bielefeld […]