Normenkontrollantrag gegen Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz unzulässig
Ein gegen die Dritte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 23. März 2020 gerichteter Normenkontrollantrag ist unzulässig, weil die Verordnung durch die Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie erlassen worden und das verwaltungsgerichtliche Normenkontrollverfahren deshalb nicht eröffnet ist. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz und lehnte aus diesem Grund einen Eilantrag auf vorläufige Außervollzugsetzung einer Teilregelung […]