Protestcamp auf Sylt darf stattfinden
Die 3. Kammer hat heute in einem Beschluss entschieden, dass das ab Montag geplante Protestcamp auf Sylt stattfinden darf. Die Kammer hat am vergangenen Mittwoch entschieden, dass dem Widerspruch gegen den Feststellungsbescheid aufschiebende Wirkung zukommt, weil der Bescheid nicht für sofort vollziehbar erklärt worden war. Der Kreis hat daraufhin einen Widerspruchsbescheid erlassen und den Widerspruch […]