Keine Kompetenz der Vollzugsbehörde im Vereinsverbotsverfahren zur abschließenden Vermögenszuordnung
Die nach dem Vereinsgesetz zur Sicherstellung von Sachen berufene Vollzugsbehörde hat – anders als die Verbotsbehörde – keine Befugnis, endgültig über die Zuordnung dieser Sachen zum Vereinsvermögen zu entscheiden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden. Der Kläger war „Präsident“ einer vom baden-württembergischen Innenministerium verbotenen Rockervereinigung. Mit dem Verbot hatte das Ministerium zugleich die […]