Forsa darf die Ergebnisse der Befragungen von Briefwählern auch verwenden
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom heutigen Tage bestätigt, dass es nicht gegen § 32 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes (BWahlG) verstößt, wenn forsa vor dem Tag der Bundestagswahl Ergebnisse von Befragungen veröffentlicht, denen als nicht gesondert ausgewiesener Bestandteil auch die Angaben von Briefwählern über ihre bereits getroffenen Wahlentscheidungen zugrunde liegen. Der 8. Senat des […]