Die Berufung eines Feuerwehrbeamten gegen seine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bleibt ohne Erfolg

Das Verwaltungsgericht hat mit Urteil vom 13.11.2024 (8 K 1457/23) einen Beamten der Feuerwehr Bremen wegen eines schweren Dienstvergehens aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Der Dienstherr, die Freie Hansestadt Bremen, hatte Klage gegen den Beamten erhoben, weil er gegen die Pflicht zur Verfassungstreue und gegen die Wohlverhaltenspflicht durch das Versenden rassistischer, menschenverachtender und rechtsextremer Bildnachrichten in verschieden Chatkontakten verstoßen habe.

Mit Urteil vom heutigen Tage hat das Oberverwaltungsgericht die gegen dieses Urteil gerichtete Berufung des Beamten zurückgewiesen. Der Vorsitzende des für Disziplinarverfahren zuständigen Senats hat das im Anschluss an die mündliche Verhandlung verkündete Urteil begründet. Danach ist das Gericht zu der Überzeugung gekommen, dass der Beamte schuldhaft die ihm obliegenden Dienstpflicht zur Verfassungstreue verletzt habe, indem er mittels des Nachrichten-Messenger Dienstes WhatsApp in Einzel- und Gruppen-Chats Dateien versandt hat, die einen die Menschenwürde verletzenden Inhalt haben, weil sie allein oder schwerpunktmäßig der Verächtlichmachung und der Ausgrenzung von Personen wegen ihrer Herkunft bzw. ihre Hautfarbe dienen. Weiterhin habe er durch das Versenden von Bildern und Textnachrichten mit Bezügen zur Person Adolf Hitlers und Hakenkreuzdarstellungen zur Bagatellisierung und Glorifizierung des nationalsozialistischen Unrechtsregimes beigetragen. Das Gericht war auch davon überzeugt, dass dies die innere Einstellung des Beamten widerspiegelt.