Eingang einer Klage der Gemeinde Heusweiler, der Gemeindewerke Heusweiler GmbH und des Zweckverbandes Kommunale Entsorgung Heusweiler gegen einen bergrechtlichen Planfeststellungsbeschluss

Bei dem Oberverwaltungsgericht des Saarlandes ist am 22.9.2021 eine Klage der Gemeinde Heusweiler (Klägerin zu 1.), der Gemeindewerke Heusweiler GmbH (Klägerin zu 2.) und des Zweckverbandes Kommunale Entsorgung Heusweiler (Kläger zu 3.) eingegangen, mit der die Kläger sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Oberbergamtes des Saarlandes vom 17.8.2021 „für den Rahmenbetriebsplan zum Heben und Einleiten von Grubenwasser am Standort Duhamel in die Saar als Folge des Ansteigenlassens des Grubenwasserspiegels auf minus 320 m NHN in den Wasserprovinzen Reden und Ensdorf der RAG Aktiengesellschaft“ wenden.

Das Klageverfahren wird unter dem Aktenzeichen 2 C 222/21 geführt.