Elbvertiefung wird im Juli 2014 mündlich verhandelt

03.12.2013

In den Klageverfahren von BUND und NABU zur Fahrrinnenanpassung der Elbe hat das Bundesverwaltungsgericht Termin zur mündlichen Verhandlung für den 15. Juli 2014 und weitere fünf Verhandlungstage in der 29. und 30. Kalenderwoche anberaumt. Vorsorglich sind drei weitere Verhandlungstage in der 31. Kalenderwoche eingeplant.

An seiner ursprünglichen Absicht, die Verfahren zunächst auszusetzen und dem Gerichtshof der Europäischen Union bestimmte Fragen zur Auslegung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie vorzulegen, wie dies bereits durch Beschluss vom 11. Juli 2013 in einem Verfahren zur Weservertiefung (BVerwG 7 A 20.11) geschehen ist, hält der Senat nicht mehr fest. Im Hinblick auf eine mittlerweile durch Beschlüsse vom 1. Oktober 2013 vorgenommene Planergänzung lässt sich erst nach der mündlichen Verhandlung verlässlich beurteilen, ob diese Fragen sich in den Verfahren zur Elbvertiefung noch stellen und ob gegebenenfalls weitere Fragen zur Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie vorzulegen sind.

BVerwG 7 A 14.12
BVerwG 7 A 15.12