Ab 1. Mai 2023 werden die Akten sämtlicher eingehender und fortgeführter Verfahren des 7., 8. und 10. Revisionssenats am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig elektronisch geführt. Seit ihrer Einführung im Jahr 2022 arbeiten somit bereits neun Senate mit der Elektronischen Gerichtsakte.
Gemäß § 55b Abs. 1a Satz 1 VwGO müssen sämtliche Gerichtsakten ab dem 1. Januar 2026 elektronisch geführt werden. Das Bundesverwaltungsgericht ist bestrebt, diese gesetzliche Vorgabe schon zum 1. Januar 2024 zu erfüllen. Seit 1. September 2022 arbeiten der 1. und 5. Senat, seit 1. Dezember 2022 der 3. und 6. Senat und seit 1. März 2023 der 4. und 9. Senat mit der führenden elektronischen Gerichtsakte.
Die Einführung der elektronischen Gerichtsakte erfolgt auf Grundlage von § 2 Satz 2 der Verordnung über die elektronische Aktenführung bei den obersten Gerichten des Bundes in der Zivilgerichtsbarkeit und in den Fachgerichtsbarkeiten (Bundesgerichte-Aktenführungsverordnung -BGAktFV-, BGBl I 2020, S. 745) in der aktuell geltenden Fassung. Es bleibt der Entscheidung des jeweiligen Senats vorbehalten, die elektronische Aktenführung in Bezug auf einzelne Verfahren auszusetzen, sofern sie einen nicht vertretbaren Mehraufwand verursacht oder ihr ein besonderer Schutzbedarf oder sonstige zwingende Gründe entgegenstehen.