Fachanwalt Verwaltungsrecht Stuttgart – FAQ (7)

Darf das Veterinäramt die dauerhafte Kastration von Katzen anordnen, wenn diese keine Tasthaare haben?

Ja, das ist zulässig. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat bestätigt, dass Katzen ohne funktionsfähige Tasthaare (Vibrissen) als „Qualzucht“ eingestuft werden. Da diese Haare für die Orientierung und das Sozialverhalten der Tiere lebensnotwendig sind, stellt ihr Fehlen einen dauerhaften Schaden dar. Um die Weitergabe dieser Erbanlagen sicherzustellen, ist eine chirurgische Kastration verhältnismäßig. Eine bloß vorübergehende chemische Kastration reicht in solchen Fällen nicht aus, da sie keinen dauerhaften Schutz vor tierschutzwidriger Nachzucht bietet.
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

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