Ja. Das Bundesverwaltungsgericht hat klargestellt, dass auch Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ihre Angelegenheiten nur innerhalb der geltenden Gesetze regeln dürfen. Wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Vereinsverbot erfüllen – sich also gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten –, schützt sie ihr Status als Glaubensgemeinschaft nicht vor einem Verbot.
Bundesverwaltungsgericht
Nein. Das Bundesverwaltungsgericht hat klargestellt, dass die Haltung von über 5.000 Putenhähnen in unstrukturierten Ställen ohne ausreichende erhöhte Ruheplätze gegen das Tierschutzgesetz verstößt.
Das Gericht stellte fest, dass die freiwilligen „Puteneckwerte 2013“ nicht ausreichen, um eine artgerechte Haltung nachzuweisen, da sie die schweren Beeinträchtigungen des Ruhe- und Sozialverhaltens der Tiere ignorieren. Die wirtschaftlichen Interessen des Halters müssen in diesem Fall hinter dem Tierschutz zurückstehen, da Verbesserungen der Stallstruktur zumutbar sind. Die zuständige Behörde wurde daher verpflichtet, konkret gegen die Missstände einzuschreiten.
Bundesverwaltungsgericht
Nein. Das Bundesverwaltungsgericht hat klargestellt, dass der Vorwurf einer schuldhaften Dienstpflichtverletzung ausschließlich in ein formelles Disziplinarverfahren gehört. Dort gelten besondere rechtliche Schutzrechte und Zuständigkeiten für den Beamten.
Das allgemeine Weisungsrecht eines Vorgesetzten reicht dafür nicht aus: Es darf außerhalb des Disziplinarrechts lediglich dafür genutzt werden, einem Beamten konkrete, in die Zukunft gerichtete Anweisungen für sein Verhalten zu geben.
Bundesverwaltungsgericht
Ja. Das Bundesverwaltungsgericht hat klargestellt, dass die Pflicht zum elektronischen Rechtsverkehr (§ 55d VwGO) auch für Beliehene gilt. Obwohl sie organisatorisch gesehen private Akteure (wie in diesem Fall die Deutsche Bank AG) und keine klassischen Behörden sind, nehmen sie in diesem Moment staatliche Aufgaben wahr. Sie gelten daher als Behörden im „funktionellen Sinn“.
Wer also hoheitliche Rechte nutzt und vor Verwaltungsgerichten klagt, muss auch die gleichen digitalen Regeln für den Schriftverkehr beachten wie eine staatliche Behörde. Wird eine Klage stattdessen einfach per Post geschickt, ist sie unwirksam und wird als unzulässig abgewiesen.
Bundesverwaltungsgericht
Ja, er darf es – sofern er dabei als Parteipolitiker und nicht in seiner amtlichen Funktion auftritt.
Das Oberverwaltungsgericht hat klargestellt, dass Amtsträger eine „Doppelrolle“ besitzen. In einer Talkrunde wie „Markus Lanz“, die dem politischen Meinungskampf dient, steht einem Politiker das Recht auf freie Meinungsäußerung (Art. 5 GG) zu. Da Daniel Günther dort als Privatperson bzw. Parteipolitiker argumentierte, war er nicht an das strikte Neutralitätsgebot gebunden, das für ihn nur beim Handeln als Regierungschef gilt.
Oberverwaltungsgericht
Die Beteiligten konnten den über zwei Jahrzehnte schwelenden Konflikt durch eine gütliche Einigung vor dem Verwaltungsgericht Dresden beilegen. Im Rahmen einer gerichtlichen Mediation wurde ein Vergleich geschlossen, der die bestehenden Klagen gegen die behördlichen Genehmigungen beendet.
Die Lösung basiert auf einem Maßnahmenpaket für mehr Transparenz und Umweltschutz: Feralpi Stahl führt kontinuierliche Immissionsmessungen fort, während der Freistaat Sachsen zusätzlich eine temporäre Lärmmessstelle betreibt. Zudem wurden Mechanismen zur Meldung von Gerüchen und zur Aufklärung von Chrombelastungen im Staub vereinbart. Ziel ist es, durch einen regelmäßigen Austausch künftige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden und ein konstruktives Miteinander zu ermöglichen.
Verwaltungsgericht Dresden
Nein. Nach dem Landestransparenzgesetz besteht lediglich ein Anspruch auf Zugang zu bereits vorhandenen Unterlagen. Die Behörden sind nicht verpflichtet, neue Dokumente oder Listen erst zu erstellen, Daten zusammenzuführen oder diese von Dritten (z. B. anderen Friedhofsträgern) für Sie einzuholen. Sobald die Behörde Einsicht in die bei ihr tatsächlich geführten Akten gewährt, hat sie ihre gesetzliche Informationspflicht erfüllt. Auch das Gräbergesetz hilft hier nicht weiter, da es dem allgemeinen öffentlichen Interesse dient und keinen individuellen Anspruch auf Datenbeschaffung für private Zwecke begründet.
Verwaltungsgerichts Trier
Nein. Allein die Einstellung eines Strafverfahrens führt nicht automatisch dazu, dass sichergestelltes Geld zurückgegeben werden muss. Wenn erhebliche Zweifel an den Eigentumsverhältnissen bestehen – etwa weil die Summe nicht zum Einkommen passt, keine schriftlichen Darlehensverträge existieren und der Betroffene widersprüchliche Angaben zur Herkunft macht –, darf der Staat das Geld einziehen. In diesem Fall überwogen die Indizien, dass der Kläger nicht der rechtmäßige Eigentümer der über 100.000 Euro war.
Verwaltungsgericht Mainz
Darf die Behörde einer Gnadenhof-Betreiberin die Anzahl der gehaltenen Hunde drastisch einschränken, wenn Versäumnisse in der Pflege und Haltung festgestellt wurden?
Ja. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat bestätigt, dass eine solche Anordnung rechtmäßig ist, wenn der Halter wiederholt und grob gegen das Tierschutzgesetz verstößt. In diesem speziellen Fall wurde entschieden, dass die Reduzierung von 61 auf maximal fünf Hunde zulässig ist.
Das Gericht begründete dies damit, dass bei einem geschätzten Betreuungsaufwand von mindestens einer Stunde pro Hund eine artgerechte Haltung durch eine einzelne Person bei einer größeren Anzahl an Tieren nicht mehr gewährleistet werden kann. Da die Tiere zuvor unter Bissverletzungen, mangelnder Hygiene und schlechter Pflege litten, war die Einschränkung notwendig, um weiteres Leid zu verhindern.
Verwaltungsgericht Koblenz
Ja, das ist zulässig. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat bestätigt, dass Katzen ohne funktionsfähige Tasthaare (Vibrissen) als „Qualzucht“ eingestuft werden. Da diese Haare für die Orientierung und das Sozialverhalten der Tiere lebensnotwendig sind, stellt ihr Fehlen einen dauerhaften Schaden dar. Um die Weitergabe dieser Erbanlagen sicherzustellen, ist eine chirurgische Kastration verhältnismäßig. Eine bloß vorübergehende chemische Kastration reicht in solchen Fällen nicht aus, da sie keinen dauerhaften Schutz vor tierschutzwidriger Nachzucht bietet.
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
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