Fortsetzung der mündlichen Verhandlung am 7. Juni 2022 in den Verwaltungsstreitsachen BVerwG 1 WB 2.22 und 1 WB 5.22 mit etwaiger Fortsetzung am 8. Juni 2022 (Aufnahme der Covid-19-Impfung in die Liste der für alle aktiven Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr vorgeschriebenen Basisimpfungen): Anmelde- und Akkreditierungsverfahren

Anmeldeverfahren für interessierte Zuschauerinnen und Zuschauer

Die Anzahl der Plätze für Zuschauerinnen und Zuschauer, die nicht an dem Klageverfahren beteiligt sind, ist begrenzt. Eine Anmeldung zur Teilnahme an der mündlichen Verhandlung ist daher erforderlich. Hierfür ist ausschließlich das Anmeldeformular für die Verhandlung am 7. Juni 2022 auf der Website des Bundesverwaltungsgerichts zu nutzen. Die Anmeldung gilt automatisch auch für den eventuell erforderlichen weiteren Fortsetzungstermin am 8. Juni 2022. Eine Anmeldung nur für einen der Termine ist nicht möglich. Gruppen werden nur bis zu einer Größe von zehn Personen berücksichtigt.

Die zur Verfügung stehenden Plätze werden nach der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen vergeben. Anmeldungen von Einzelpersonen, die vor dieser Pressemitteilung eingegangen sind, werden berücksichtigt; die erneute Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Anmeldung von Gruppen muss unter Angabe der Kontaktdaten für jede einzelne Person wiederholt werden. Eine Rückantwort auf die Anmeldung erfolgt nur, wenn die Platzkapazität erschöpft ist und die Anmeldung deshalb nicht mehr berücksichtigt werden kann.