Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Hähnchenmastanlage im Landkreis Stendal

Das Verwaltungsgericht hat heute über die Klage eines Agrarunternehmens gegen einen Bescheid des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt entschieden. Mit diesem Bescheid war die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung einer Hähnchenmastanlage im Landkreis Stendal abgelehnt worden.

Das Gericht hat das Landesverwaltungsamt verpflichtet, über den Antrag des Unternehmens neu zu entscheiden. Die Ablehnung des Antrags sei rechtswidrig. Sie habe nicht darauf gestützt werden dürfen, dass das Unternehmen Antragsunterlagen nicht fristgemäß vorgelegt hatte. Insoweit habe es nach Ansicht des Gerichts an eindeutigen Fristsetzungen für deren Vorlage durch die Behörde gefehlt. Auch ein Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1992, der auf der für die Anlage vorgesehenen Fläche ein Umspannwerk vorgesehen hat, stand der Erteilung einer Genehmigung nach Auffassung der Kammer nicht entgegen. Dieser Flächennutzungsplan – so das Gericht – sei mittlerweile funktionslos geworden.

Nach der Entscheidung des Gerichts hat das Landesverwaltungsamt das Genehmigungsverfahren fortzuführen.