Hiergegen wandte sich der Landesverband mit seiner am 04. November 2020 erhobenen Klage.
Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden hat am heutigen Tage über die Aussetzung des bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts in Kooperation mit DITIB Landesverband Hessen e.V. mündlich verhandelt und entschieden, dass die Aussetzung in der Form, wie sie durch das Kultusministerium erfolgte nicht rechtskonform war.
In seiner mündlichen Urteilsbegründung führte das Gericht aus, dass die seitens des Kultusministeriums gewählte Form einer „Aussetzung“ des Einrichtungsbescheides weder gesetzlich, noch im Einrichtungsbescheid selbst vorgesehen ist. Der Anerkennungsbescheid gelte daher fort mit der Folge, dass die Kooperation fortzusetzen ist. In welcher Form und welchem Umfang bekenntnisorientierter islamischer Religionsunterricht in Kooperation mit dem DITIB Landesverband Hessen e.V. wieder stattfinden muss, wurde in der Entscheidung nicht vorgegeben, da dies in den Verantwortungsbereich des Hessischen Kultusministeriums fällt.
Dem beklagten Land steht das Rechtsmittel des Antrags auf Zulassung der Berufung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof offen.