Montags-Demo gegen Stuttgart 21 kann vor dem Stuttgarter Hauptbahnhof stattfinden

06.12.2013

Der am 05.12.2013 beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingegangene Eilantrag gegen die Verlegung der Montags-Demos hat Erfolg. Die 5. Kammer hat mit Beschluss vom heutigen Tag dem Eilantrag gegen die Verlegung des Veranstaltungsortes in die Lautenschlager Straße stattgegeben (Az.: 5 K 4870/13).

Dies begründete das Gericht im Wesentlichen damit, dass die Landeshauptstadt Stuttgart die Nutzung des Arnulf-Klett-Platzes wegen der von ihr festgestellten Störungen der Verkehrssicherheit durch die Montagsdemonstrationen voraussichtlich zu Recht untersagt habe. Jedoch erweise sich die Verlegung in die Lautenschlagerstraße als Alternative für die Auftaktkundgebung als rechtlich zweifelhaft, weil nicht ausreichend geklärt sei, ob die Lautenschlagerstraße den gebotenen Sicherheitsanforderungen ausreichend Rechnung trage. Das Problem der Sicherheit sowohl von Versammlungsteilnehmern als auch von Passanten bedürfe einer näheren Klärung. Unter Berücksichtigung dieses gewichtigen Gesichtspunktes führe eine Interessenabwägung dazu, dem Eilantrag stattzugeben.

Gegen den Beschluss steht den Beteiligten die Beschwerde zu, die innerhalb von zwei Wochen nach (noch nicht erfolgter vollständiger) Bekanntgabe der Entscheidung eingelegt werden kann. Über die Beschwerde entscheidet der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim.