Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan für Feuerwehrgerätehaus in Hinte erfolglos

Der 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Urteil vom 1. Dezember 2022 (Az.: 1 KN 79/20) einen Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan Nr. 0606 der Gemeinde Hinte abgelehnt.

Mit diesem Plan hat die Gemeinde die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die – inzwischen baugenehmigte – Erweiterung des Gerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Osterhusen geschaffen, insbesondere um dort künftig den ABC-Zug des Landkreises Aurich unterzubringen. Dagegen wandte sich der Eigentümer eines benachbarten Wohnhauses, der Lärmbeeinträchtigungen durch den Feuerwehrbetrieb befürchtete.

Der Senat ist dem nicht gefolgt. Die Lärmbelastung durch nächtliche Feuerwehreinsätze sei aufgrund von deren Seltenheit zumutbar. Die Belastung durch Einsätze und Übungen zur Tagzeit liege deutlich unter den maßgeblichen Richtwerten. Die vom Antragsteller erstmals in der mündlichen Verhandlung in den Vordergrund gebrachte Belästigung durch – aus seiner Sicht – exzessive Feiern auf dem Feuerwehrgrundstück habe jedenfalls nicht auf der Ebene der Bauleitplanung berücksichtigt werden müssen. Der anwesende Bürgermeister der Gemeinde Hinte hat allerdings im Termin seine Bereitschaft signalisiert, hierzu vermittelnde Gespräche mit den Plannachbarn und der Feuerwehr zu führen.

Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils Beschwerde eingelegt werden, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.