Präsenz-Beschulung von Schülerinnen und Schülern der 4. Jahrgangsstufe der Grundschulen in Zeiten der Corona-Pandemie

Der 8. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat mit soeben den Beteiligten bekannt gegebenem Beschluss das Normenkontroll-Eilverfahren einer Schülerin gegen die derzeit gültige Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus (vgl. die Presseinformationen Nr. 22/2020 und Nr. 23/2020) eingestellt.
Die Schülerin hat ihren Eilantrag heute zurückgenommen.

Die Rücknahme des Antrags hat zur Folge, dass die ab dem 18. Mai 2020 vom Land beabsichtigte Wiederaufnahme der Präsenz-Beschulung in Hessen nicht vorläufig außer Vollzug gesetzt wird, sondern planmäßig beginnen kann.

Der Einstellungsbeschluss konnte erst jetzt ergehen, da noch über ein Befangenheitsgesuch zu befinden war.