Streit um Aldi-Stiftung geht weiter

Eine der drei die Unternehmensgruppe Aldi-Nord tragenden Familienstiftungen ist vor dem Verwaltungsgericht Schleswig in einem Eilverfahren gegen die Stiftungsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde unterlegen.

Bereits in den Jahren 2015-2019 hatte es um die Satzung der Stiftung eine gerichtliche Auseinandersetzung über alle Instanzen bis zum Bundesverwaltungsgericht gegeben.

Die Stiftungsaufsicht hatte nunmehr in einem Bescheid vom September 2020 bemängelt, dass der aktuelle Vorstand der Stiftung nicht entsprechend der maßgeblichen Satzung besetzt sei, sich in der Folge die Stiftung nicht rechtskonform betätigen könne und dadurch zudem in ihrem Bestand gefährdet sei. Der Stiftung war aufgegeben worden, ihren Vorstand bezüglich zweier Vorstandsmitglieder zeitnah entsprechend der anzuwendenden Satzung zu besetzen.

Ein gegen die angeordnete sofortige Vollziehung des Bescheides von der Stiftung angestrengtes Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Schleswig blieb erfolglos. Die für Stiftungsrecht zuständige 6. Kammer des Gerichts hat mit Beschluss vom 18.12.2020 vorläufig festgestellt, dass der Bescheid der Stiftungsaufsicht als offensichtlich rechtmäßig anzusehen und deshalb sofort zu vollziehen sei. Das Interesse der Stiftung, die die Besetzung ihres Vorstandes und ihr Vorgehen insgesamt für rechtmäßig hält, zunächst den Ausgang des sich möglicherweise über Jahre hinziehenden Hauptsacheverfahrens abzuwarten, habe demgegenüber zurückzutreten.