Stuttgart 21: Beschränkungen für die mündliche Verhandlung am 30. September im VGH

In dem Stuttgart 21-Verfahren zur Verschiebung der Fluchttreppenhäuser in den Nord- und in den Südkopf des unterirdischen Tiefbahnhofs (Az. 5 S 969/18) hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt auf Mittwoch, den 30. September 2020, 11.00 Uhr (zum Gegenstand des Verfahrens siehe die Darstellung in der Pressemitteilung des VGH vom 13. Februar 2019 zur Geschäftstätigkeit 2018, S. 9).

Die Verhandlung findet im Gerichtsgebäude des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim im Sitzungssaal III (Untergeschoss) statt. Da dort coronabedingt nur wenige Sitzplätze zur Verfügung stehen, wird die Verhandlung – aufgrund der sitzungspolizeilichen Anordnung des Vorsitzenden des 5. Senats von heute – auch in die Sitzungssaal I des VGH (Erdgeschoss) übertragen. Für Pressevertreter/innen sind im Sitzungssaal III vier Plätze reserviert.

Alle Personen haben aufgrund der Hausordnung des Präsidenten des VGH vom 14. Juli 2020 im öffentlichen Bereich Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen.

Für Besucher und Pressevertreter/innen erfolgt der Einlass in das Gerichtsgebäude erst 15 Minuten vor dem vorgesehenen Verhandlungsbeginn. Sie haben in den Sitzungssälen auch während der mündlichen Verhandlung des 5. Senats – aufgrund der sitzungspolizeilichen Anordnung des Senatsvorsitzenden – die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.