Tod im Fahrstuhl wird im März 2020 verhandelt

(AG MD). Am Donnerstag, 26. März 2020, ab 9.30 Uhr beginnt vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Magdeburg die Hauptverhandlung gegen einen 1965 geborenen Magdeburger, dem vorgeworfen wird, durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht zu haben.

In der letzten Januarwoche 2013 soll sich der Angeklagte mit einer zweiten Person, einem Bekannten, in dessen Wohnung zum Sammeln von Kupferschrott verabredet haben. Da der Angeklagte über eine Kletterausrüstung verfügte, seien beide übereingekommen, in der Nacht vom 27. zum 28. Januar 2013 aus dem Fahrstuhlschacht eines Magdeburger Wohnhauses, in welchem sich die Wohnung des Bekannten befunden hatte, Metall zu entwenden. Dazu habe der Bekannte vereinbarungsgemäß die von dem Angeklagten zur Verfügung gestellte Kletterausrüstung angelegt und sei den Fahrstuhlschacht unterhalb des Fahrstuhlkorbes hinabgestiegen. Der Angeklagte habe die Aufgabe übernommen, die Einstiegstür in den Schacht offen zu halten. Weil sich die Tür aus nicht nachvollziehbarem Grund aber schloss, führte der Fahrstuhl eine sog. Korrekturfahrt nach unten durch, so dass der im Schacht befindliche Bekannte des Angeklagten eingeklemmt wurde und in dem Schacht verstarb.

Die Staatsanwaltschaft Magdeburg hatte zunächst beantragt, das Hauptverfahren vor dem Schwurgericht zu eröffnen, weil es dem Angeklagten einen versuchten Mord durch Unterlassen vorgeworfen hat. Mit Beschluss vom 11. April 2018 hat das Landgericht Magdeburg den hinreichenden Tatverdacht für ein vorsätzliches Tötungsdelikt aber verneint und stattdessen die Anklage wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung zugelassen und hierzu das Hauptverfahren vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Magdeburg eröffnet, das seitdem u.a. ein Sachverständigengutachten zur Rekonstruktion des Vorfalls eingeholt hat.

Der Angeklagte ist der fahrlässigen Tötung verdächtig, weil er selbst als Kletterer tätig gewesen sei, um die Gefahren des Kletterns in Fahrstuhlschächten gewusst habe und absprachegemäß für die Sicherung des Fahrstuhlkorbes verantwortlich gewesen sei, durch sorgfaltswidriges Verhalten das Abrutschen des Fahrstuhlkorbes aber nicht verhindert haben könnte.

Die Hauptverhandlung dient der Sachverhaltsaufklärung. Das Gericht wird umfangreich Zeugen vernehmen. Zwei Sachverständige werden ihre jeweiligen Gutachten erstatten.

Der Angeklagte ist anwaltlich vertreten. Die Mutter des verstorbenen Bekannten tritt als Nebenklägerin auf und ist ebenfalls anwaltlich vertreten.