Urteil des Dienstgerichtshofs rechtskräftig – ehemaliger Präsident des Landesrechnungshofs behält Ruhegehalt

Mit Urteil vom 17. August 2023 hatte der Dienstgerichtshof bei dem Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt die Klage des Landtagspräsidenten auf Aberkennung des Ruhegehalts des früheren Präsidenten des Landesrechnungshofs mit der Begründung abgewiesen, der frühere Rechnungshofpräsident habe zwar schuldhaft gegen seine Anzeigepflicht verstoßen, die vollkommene Streichung seiner Versorgungsbezüge sei allerdings unverhältnismäßig.

Die Entscheidung ist nunmehr rechtskräftig.