Verwaltungsgericht Bremen: AMEOS Klinikum Bremerhaven GmbH

Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Bremen hat aufgrund mündlicher Verhandlung vom 13.12.2018 die Klage der AMEOS Klinikum Bremerhaven GmbH (Klägerin) gegen die Freie Hanse-stadt Bremen abgewiesen. Beigeladen waren die AOK Bremen/Bremerhaven, der Verband der Er-satzkassen e.V. sowie die Arbeitsgemeinschaft Krankenhäuser der betriebs- und Innungskranken-kasse im Land Bremen.
In Streit stand die Frage, ob der Versorgungsauftrag des von der Klägerin betriebenen Krankenhau-ses bestimmte kardiologische und geriatrische Leistungen umfasst und diese Leistungen mithin in die Budgetforderung für das Jahr 2016 einzustellen sind.
Die schriftlichen Urteilsgründe liegen noch nicht vor. Erst mit Zustellung des vollständigen schriftli-chen Urteils beginnt die Rechtsmittelfrist zu laufen.