Verwaltungsgericht Bremen: Bürgerbegehren vorläufig zulässig

Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Bremen hat in einem Eilverfahren entschieden, dass das Bürgerbegehren gegen die Beplanung von Teilen des im Entwicklungskonzept Neue Aue enthalte-nen Gebiets „Leher Dschungel“ vorläufig als zulässig behandelt werden muss.

Damit hat das Gericht die Rechte der Bürgerinitiative „Meergestrüpp“ vorläufig, d.h. bis zum Ab-schluss des Hauptsacheverfahrens, zur Durchführung eines Bürgerbegehrens gesichert. Das Eilver-fahren war von den drei Vertrauensleuten des Bürgerbegehrens in Vertretung der mehr als 6000 Un-terzeichner anhängig gemacht worden. Antragsgegnerin ist die Stadtverordnetenversammlung.

Der Beschluss des Gerichts bewirkt, dass eine Bauleitplanung für dieses Gebiet vorerst nicht weiter durchgeführt werden darf. Streitgegenstand ist im Eilverfahren und auch im noch offenen Klagever-fahren (Hauptsacheverfahren) allein die Frage, ob das Bürgerbegehren zulässig ist. Dabei handelt es sich um formale Anforderungen gemäß § 16 der Verfassung Bremerhavens (VerfBrhv).

Das Gericht weist die von der Stadtverordnetenversammlung gegen die Zulässigkeit des Bürgerbe-gehrens angeführten Argumente zurück: