Verwaltungsgericht Hamburg: Corona-Allgemeinverfügung: Eilantrag zu der Durchführung einer Versammlung erfolglos

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit Beschluss vom heutigen Tag einen Eilantrag abgelehnt, der darauf gerichtet war, eine Versammlung auf dem sog. Lampedusa-Platz in der Nähe des Hamburger Hauptbahnhofes trotz der mit Allgemeinverfügung vom 22. März 2020 angeordneten Kontaktbeschränkungen und der Untersagung hiervon abweichender Ansammlungen von Menschen durchführen zu können (2 E 1550/20).
Verwaltungsgericht Hamburg: Corona-Allgemeinverfügung: Eilantrag zu der Durchführung einer Versammlung erfolglos

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts überwiegt das öffentliche Interesse an der sofortigen Durchsetzung der sich aus der Allgemeinverfügung ergebenden Beschränkungen. Es ist danach nicht auszuschließen, dass die von der Antragstellerin begehrte Aussetzung der Allgemeinverfügung im Hinblick auf die von ihr geplante Versammlung von etwa 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu einer weiteren Verbreitung des Coronavirus und damit zu einer schwerwiegenden und nicht wieder rückgängig zu machenden, möglicherweise lebensgefährdenden Schädigung der menschlichen Gesundheit führen wird. Das überragende Schutzgut der menschlichen Gesundheit und des Lebens ist gegenüber dem Interesse der Antragstellerin an der Durchführung der Versammlung als höherrangig einzustufen.

Die Antragstellerin hat die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung bei dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht Beschwerde zu erheben.