Vorläufiger Rechtsschutzantrag des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland gegen Genehmigung zum Bau einer Logistikhalle in Echzell ohne Erfolg

Der Antragsteller (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Hessen e.V.) begehrte die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen eine vom Antragsgegner, dem Wetteraukreis, am 27.05.2020 erteilte Baugenehmigung für den Neubau einer Logistikhalle mit Büro- und Sozialflächen sowie eines Parkhauses in der Gemarkung Grund-Schwalheim der Gemeinde Echzell. Mit einem den Beteiligten heute bekannt gegebenen Beschluss hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Gießen diesen Eilantrag abgelehnt.

Zuvor war dem Wetteraukreis im Hinblick auf dieses Verfahren mit Beschluss vom 20.11.2020 vom Gericht aufgegeben worden, dem Bauherrn Maßnahmen zur Umsetzung der Baugenehmigung bis zu einer Entscheidung zu untersagen und zu unterbinden. Nach der nunmehr getroffenen Entscheidung geht das Gericht davon aus, dass die erteilte Baugenehmigung nicht gegen umweltbezogene Rechtsvorschriften verstößt und im Hauptsacheverfahren (Klageverfahren) deshalb voraussichtlich nicht aufzuheben sein wird. Die Umsetzung des Bauvorhabens kann daher fortgeführt werden.

Zur Begründung führte das Gericht aus, entgegen dem Vorbringen des Antragstellers unterliege die Durchführung und das Ergebnis der naturschutzrechtlichen Prüfung des Bauvorhabens durch die Untere Naturschutzbehörde im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens keinen rechtlichen Bedenken.