Weservertiefung: Klage des BUND erörtert

25.09.2012

Über die verschiedenen Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest für den Ausbau der Außen-Weser und Unter-Weser wurde bereits mit Pressemitteilungen des Bundesverwaltungsgerichts Nr. 86/2011 vom 19. Oktober 2011, Nr. 51/2012 vom 25. Mai 2012 und Nr. 87/2012 vom 10. September 2012 berichtet.

Heute wurde die Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V: (BUND) vom Berichterstatter des Gerichts mit den Beteiligten im Bundesverwaltungsgericht erörtert. Vorausgegangen war ein Besichtigungstermin vor Ort am 22. Mai dieses Jahres (vgl. Pressemitteilung Nr. 51/2012).

Auch nach Erörterung der zahlreichen aufgeworfenen Sach- und Rechtsfragen ist der Ausgang des Rechtsstreits offen. Ob die fachliche Kritik der Naturschützer berechtigt ist, kann teilweise nur durch Beweisaufnahme geklärt werden, insbesondere durch Anhörung der Sachverständigen beider Parteien in der mündlichen Verhandlung des zuständigen 7. Senats. Darüber hinaus wirft der Fall einige Rechtsfragen auf, mit denen das Bundesverwaltungsgericht bisher nicht befasst war und die nur aufgrund einer mündlichen Verhandlung des Senats beantwortet werden können.

Deshalb wurde der Wasser- und Schifffahrtsdirektion empfohlen, die Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses bis zur Entscheidung in der Hauptsache auszusetzen. Falls sie dies nicht tut, wird das Bundesverwaltungsgericht in der zweiten Oktober-Hälfte über den Antrag des BUND auf vorläufigen Rechtsschutz entscheiden.

Die öffentliche, mündliche Verhandlung über die Klage des BUND wird im kommenden Frühjahr stattfinden. Danach wird über die Klagen von Landwirten und einer Gemeinde entschieden werden.

BVerwG 7 A 20.11 und 7 VR 12.11