Widerruf der Genehmigung einer privaten Grundschule: Klagrücknahme

Die Trägerin einer privaten Grundschule, die sich gegen den Widerruf der Genehmigung einer privaten Grundschule in Crailsheim wendete (s. Pressemitteilung vom 22.11.2016), hat in der heutigen mündlichen Verhandlung vor der 12. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart ihre Klage zurückgenommen (Az.: 12 K 4822/15).

Damit ist das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart beendet.