Ist die Abrissverfügung aus dem September 2025 rechtmäßig und darf die Behörde den Abriss zwangsweise durchführen, obwohl der Eigentümer sich weigert, selbst abzureißen?
Ja. Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass der Abriss rechtmäßig angeordnet wurde und vollzogen werden darf. Das Gebäude stellt nach Auffassung des Gerichts eine erhebliche Gefahr für Leben und Gesundheit dar, weil es nur noch etwa vier Meter von der Abbruchkante eines instabilen Steilufers entfernt steht. Die Standsicherheit sei nicht mehr gewährleistet, ein spontaner Abbruch möglich. Die vom Eigentümer vorgeschlagenen Alternativen (Big Bags, Versetzung, Teilabriss) seien keine geeigneten Maßnahmen, um die Gefahr zu beseitigen.
Verwaltungsgericht
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